Alkohol
Willkommen in meiner Beratungspraxis für MPU in Stuttgart. Ich helfe Ihnen eine MPU sicher zu bestehen durch Fahreignungsseminar (FES) / Punkteabbau!
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Alkohol

Die Alkoholfragestellung ist eine der häufigsten. Seit 2015 kann jeder zur MPU aufgefordert werden, der eine Gefährdung im Verkehr unter Alkohol verursacht. Die alte Regelung, die eine MPU vorsah, ab einem Wert von 1.6 Promille oder zweimaliger Auffälligkeit mit einem Promillewert über 1.1 gilt nicht mehr.

 

Formuliert die Führerscheinstelle bzw. das Landratsamt für die MPU eine sog. Alkoholfragestellung ist aus dieser auch zu erkennen, von welcher Ausprägung der Alkoholproblematik die Behörde ausgeht. Zu unterscheiden ist hier z.B. Missbrauch und Abhängigkeit.

 

Eingeschätzt wird die Alkoholproblematik aufgrund der aktenkundigen Werte, ob eine wiederholte Auffälligkeit vorliegt oder gar eine externe Diagnose z.B. durch einen Arzt bzw. Fachklinik bekannt ist.

 

Aus der Führerscheinakte bzw. den Aussagen des MPU-Absolventen leitet der MPU Gutachter dann die endgültige Schwere der Problematik ab.

Die sog. Beurteilungskriterien bilden den Hintergrund der MPU. Hier ist genau festgelegt was in einem MPU Gutachten erörtert werden muss und auch wie die Entscheidungsfindung abzulaufen hat sowie welche Indikatoren auf eine überwundene Problematik hindeuten, also wann eine positive MPU formuliert werden kann. Als Aufsichtsbehörde fungiert die Bundesanstalt für Straßenverkehr (BASt).

 

Auch die Strategie, mit der der MPU-Kandidat erfolgversprechend zur Untersuchung antreten kann  „ergibt sich“ letztendlich anhand der aktenkundigen Sachlage:

 

Bei Missbrauch ist in der Regel keine Abstinenz notwenig. Es sei denn, der Betroffene hat die Fähigkeit zum kontrollierten Konsum verloren. Die richtige, zu wählende Strategie wäre dann Kontrolliertes Trinken in Kombination mit dem Trennen von Alkoholkonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen bzw. der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

 

Bei einer Alkoholabhängigkeit ist immer eine Abstinenz erforderlich. Diese Abstinenz muss in geeigneter Weise nachgewiesen werden. Die Dauer der geforderten Abstinenz beträgt meist 12 Monate.

 

Der Abstinenznachweis erfolgt am besten über ein Abstinenzprogramm dem sogenannten EtG-Screening, dann wird der Abstinenzbeleg bei der MPU auch sicher anerkannt. Hierbei wird der abgegebene Urin 4 bzw. 6 Mal, im halben bzw. innerhalb eines Jahres in einem zugelassenen Fachlabor auf das Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) untersucht. Nach Abschluss wird eine Bescheinigung, zur Vorlage bei der MPU, ausgestellt.

 

Zentrale Fragestellungen sind bei einer MPU wegen Alkoholmissbrauch:

  • Was ist die Ursache für den Alkoholmissbrauch und
  • Mit welcher Strategie kann zukünftig ein angemessenes Konsumverhalten sichergestellt werden.

 

 

Bei der Ursachenanalyse geht es darum sich bewusst zu machen warum und wie sich der missbräuchliche Alkoholkonsum entwickelt hat und welche persönlichen Lebensereignisse eine Rolle gespielt haben.

 

Eine tragfähige Strategie, die einen Alkohol-Missbrauch sicher vermeidet, beinhaltet Veränderungen im Alltag des Betroffenen, z.B. Freundeskreis hat sich verändert, Probleme der Vergangenheit sind nun gelöst, Alkohol wird kritisch konsumiert, nur noch als Genussmittel bei besonderen Anlässen oder bei Abstinenznotwendigkeit konsequent gar nicht mehr.

 

Die Wahl der richtigen Strategie und das, für den MPU Gutachter, nachvollziehbare schlüssige Darstellen können, ist neben der Bereitschaft die Ursachen zu verstehen und anzuerkennen für ein positives MPU Gutachten entscheidend. Hierbei hilft Ihnen, in der Vorbereitung, der qualifizierte Diplom-Psychologe.

Gewährleistungsausschluss: Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen formuliert. Es handelt sich bei allen Angaben um meine persönliche Auffassung ohne rechtliche Gewährleistung.

Kontakt

MPU Vorbereitung und Beratung
Oliviero Lombardi
Diplom-Psychologe
Nöllenstr. 29

70195 Stuttgart

Festnetz   0711-620 59 67
mobil         0178-699 66 90

E-Mail: info(ät)mpu-vorbereitung-beratung.de

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