THC / Drogen
Willkommen in meiner Beratungspraxis für MPU in Stuttgart. Ich helfe Ihnen eine MPU sicher zu bestehen durch Fahreignungsseminar (FES) / Punkteabbau!
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THC / Drogen

Behördliche Fragestellungen zu Cannabis (bzw. zum THC, der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze) werden von anderen harten Drogen, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, vor allem wegen seines geringeren Suchtpotentials unterschieden und dementsprechend eine MPU anders gehandhabt.

 

Anders als bei allen anderen Drogen, ist bei Einmalkonsum oder bei einem so genanten Probierkonsum von Cannabis, nicht unwillkürlich ein einjähriger Abstinenznachweis zwingend.

 

Abstinenzpflichtig ist ein MPU Kandidat aber in jedem Fall, aufgrund der Illegalität, aller dem Betäubungsmittelgesetz (BTM) unterliegenden Drogen.

 

Ein politoxisches Drogenscreening erfolgt, durch Blutuntersuchung, spätestens am Tag der MPU.  Hierbei wird neben Cannabinoiden z.B. auf Amphetamin,Kokain, Methadon und Opiate getestet.

 

Ein Drogenscreening (Abstinenznachweis) kann durch Urinkontrollen oder Haaranalysen erfolgen. Der Nachweiszeitraum richtet sich z.B. nach dem THC-Wert, liegt dieser über 2 ng/ml muss der MPU-Kandidat mindestens ein Jahr nachweisen. Jeder Abstinenznachweis muss den CTU-Kriterien entsprechen, damit dieser bei der MPU anerkannt wird.

 

Bei einer behördlichen Fragestellung zum Cannabiskonsum bzw. Drogenkonsum wird unterschieden, inwieweit die fraglichen Substanzen – gelegentlich, missbräuchlich oder regelmäßig / abhängig konsumiert werden. Anhaltspunkte für die Einschätzung der Schwere des Drogenmissbrauchs sind die aktenkundigen Werte, Aussagen zum eigenen Konsumverhalten und inwieweit die ICD-10-Kriterien für Abhängigkeit erfüllt sind.

 

Der festgestellte THC-Wert läßt Rückschlüsse auf den aktuellen bzw. letzten Konsum zu – also wieviel z.B. am Vortag konsumiert wurde.

 

Der sogenannte Depowert bzw. der THC-COOH-Wert lässt Rückschlüsse zu, wie lange und und wie intensiv der Cannabismissbrauch betrieben wurde.

 

Bei der MPU wird durch den Psychologen außerdem geprüft, ob ein Mischkonsum (Cannabis und harte Drogen oder/und Alkoholmissbrauch) vorliegt. Wird dies offenkundig, ist ggf. auch ein Abstinenznachweis für Alkohol erforderlich. Außerdem exploriert der Gutachter dann auch das Konsumverhalten von Alkohol.

 

Bei schwerem Drogenmissbrauch kann eine suchttherapeutische Maßnahme, evtl. eine Entgiftung (ggf. auch stationär), gefordert sein.

 

Für eine bestandene MPU bzw. ein positives Gutachten gelten die Beurteilungskriterien zum Thema Drogenmissbrauch.

 

Der Gutachter muss einschätzen können, inwieweit eine Abhängigkeit oder Missbrauch etc. vorliegt und ob eine angemessene Problembewältigung erfolgt ist und ob von einer Einstellungs- und Verhaltens-Veränderung auszugehen ist, die auch zukünftig einen Rückfall sicher vermeidet bzw. einen dauerhaften Drogenverzicht wahrscheinlich macht.
In der MPU-Vorbereitung und Beratung bzw. in der verkehrspsychologischen Therapie steht die Aufarbeitung der Konsumgeschichte, also die Ursachenanalyse, anhand der Biografie, sowie die Entwicklung einer tragfähigen Konsum-Vermeidungsstrategie im Vordergrund.

Kontakt

MPU Vorbereitung und Beratung
Oliviero Lombardi
Diplom-Psychologe
Nöllenstr. 29

70195 Stuttgart

Festnetz   0711-620 59 67
mobil         0178-699 66 90

E-Mail: info(ät)mpu-vorbereitung-beratung.de

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